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DESCRIPTION:<a href="https://www.feuerwerkerschule.at/event/1-pyrotechnikku
 rs-kat-f3-p2-modul-1-basiskurs-2">1. Pyrotechnikkurs Kat. F3\,P2 - Modul 1
  - Basiskurs</a>\nBeschreibung Dieser Kurs berechtigt Sie zum Zünden von 
 Feuerwerkskörpern bis zu einem bestimmten Satzgewicht für Mittelfeuerwer
 ke der Kategorie F3\, sowie das Böllerschießen. Dabei handelt es sich um
  eine theoretische und minimale praktische Ausbildung\, die als Grundkurs 
 für den F4 Kurs zu verstehen ist. Voraussetzungen Für die Kursteilnahme 
 ist vom Gesetzgeber ein Mindestalter von 18 Jahren und Verlässlichkeit ge
 mäß § 16 Abs. 7 Pyrotechnikgesetz vorgeschrieben. Diese wird von der zu
 ständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion) a
 uf Antrag bescheinigt. Diese Verlässlichkeitsbescheinigung ist kein Straf
 registerauszug. Für die Bearbeitung eines Antrages benötigt die Behörde
  in der Regel ca. 3-4 Wochen. Die Bescheinigung gilt nur 6 Monate ab Ausst
 ellungsdatum - dann aber für die gesamte Ausbildung. Vor Kursbeginn ist u
 nbedingt eine gültige Bescheinigung vorzulegen. Absage vom Kurs (Storno) 
 ist nur 10 Tage vor Kursbeginn möglich. Andernfalls muß die gesamte Kurs
 gebühr verrechnet werden. Referent: DOPPLER Bernd\, GARTNER Robert\, LANG
 ER NIkolaus \, LANGER Rene\, TÖSCH Walter Kosten: 600.00 EUR zzgl. 20% Mw
 St. Kursdauer: 3 Tage
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 t/1-pyrotechnikkurs-kat-f3-p2-modul-1-basiskurs-2">1. Pyrotechnikkurs Kat.
  F3\,P2 - Modul 1 - Basiskurs</a>\nBeschreibung Dieser Kurs berechtigt Sie
  zum Zünden von Feuerwerkskörpern bis zu einem bestimmten Satzgewicht f
 ür Mittelfeuerwerke der Kategorie F3\, sowie das Böllerschießen. Dabei 
 handelt es sich um eine theoretische und minimale praktische Ausbildung\, 
 die als Grundkurs für den F4 Kurs zu verstehen ist. Voraussetzungen Für 
 die Kursteilnahme ist vom Gesetzgeber ein Mindestalter von 18 Jahren und V
 erlässlichkeit gemäß § 16 Abs. 7 Pyrotechnikgesetz vorgeschrieben. Die
 se wird von der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Landesp
 olizeidirektion) auf Antrag bescheinigt. Diese Verlässlichkeitsbescheinig
 ung ist kein Strafregisterauszug. Für die Bearbeitung eines Antrages ben
 ötigt die Behörde in der Regel ca. 3-4 Wochen. Die Bescheinigung gilt nu
 r 6 Monate ab Ausstellungsdatum - dann aber für die gesamte Ausbildung. V
 or Kursbeginn ist unbedingt eine gültige Bescheinigung vorzulegen. Absage
  vom Kurs (Storno) ist nur 10 Tage vor Kursbeginn möglich. Andernfalls mu
 ß die gesamte Kursgebühr verrechnet werden. Referent: DOPPLER Bernd\, GA
 RTNER Robert\, LANGER NIkolaus \, LANGER Rene\, TÖSCH Walter Kosten: 600.
 00 EUR zzgl. 20% MwSt. Kursdauer: 3 Tage
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