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DESCRIPTION:<a href="https://www.feuerwerkerschule.at/event/4-pyrotechnikku
 rs-kat-f4-p2-modul-3-großfeuerwerkerkurs-10">4. Pyrotechnikkurs Kat. F4\,
 P2 - Modul 3 - Großfeuerwerkerkurs</a>\nBeschreibung AUSBILDUNG ZUM FEUER
 WERKERbei der 1. staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtung DOPPLER-SEMI
 NARE Lehrgang zum Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie F4\, P2 – für
  Feuerwerker in Österreich und Deutschland nach dem Pyrotechnikgesetz 201
 0 und für das Böllerschießen. Für eine Deutschland - Anerkennung ist e
 ine Zusatzausbildung notwendig - siehe Web: PYAZ Voraussetzung ist der Bes
 uch des Grundkurses (Modul 1) und der Nachweis von Helfertätigkeiten bei 
 15 Feuerwerken oder Feuerwerksübungen bei Doppler - Seminare. Die Inhalte
 : Die gesamte Ausbildung ist in Modulen aufgebaut und wird vom Seminarleit
 er Dipl.-Ing. Bernd Doppler leitete. Er ist seit 30 Jahren Ausbildungsleit
 er für Pyrotechnikkurse und kann auf große Erfahrung in Praxis und Theor
 ie zurückgreifen. Mit Ihm werden\, da er den gesamten Kurs begleitet\, Th
 eorie und Praxis zu einem einmaligen Erlebnis. Im Kurs unterrichtet auch M
 ag. Robert Gartner\, ein profunder Kenner der Gesetzesmaterie des Innenmin
 isteriums\, sowie DI Langer Rene (Steyr Fire) und Nikolaus Langer\, die h
 öchste Erfahung und Kompetenz nachweisen können. Nach Abschluss dieses h
 ochwertigen Fachkundekurses für Großfeuerwerke F4 können Sie bei ihrer 
 Behörde um den staatlichen Pyrotechnik-Ausweis ansuchen. Mit dieser hochw
 ertigen Ausbildung können sie in der höchsten Feuerwerkerliga arbeiten 
 –sich sowohl selbständig machen\, als auch nebenberuflich Feuerwerken. 
 Voraussetzungen Für die Kursteilnahme ist vom Gesetzgeber ein Mindestalte
 r von 18 Jahren und Verlässlichkeit gemäß § 16 Abs. 7 Pyrotechnikgeset
 z vorgeschrieben. Diese wird von der zuständigen Behörde (Bezirkshauptma
 nnschaft oder Landespolizeidirektion) auf Antrag bescheinigt. Diese Verlä
 sslichkeitsbescheinigung ist kein Strafregisterauszug\, sie beinhaltet wei
 t über ihren hinausgehenden Umfang zusätzliche behördliche Überprüfun
 gen. Für die Bearbeitung eines Antrages benötigt die [...]
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LOCATION:WIFI Steyr\, Stelzhammerstraße 12\, 4400 Steyr\, Österreich
SUMMARY:4. Pyrotechnikkurs Kat. F4\,P2 - Modul 3 - Großfeuerwerkerkurs
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 nikkurs Kat. F4\,P2 - Modul 3 - Großfeuerwerkerkurs</a>\nBeschreibung AUS
 BILDUNG ZUM FEUERWERKERbei der 1. staatlich anerkannten Ausbildungseinrich
 tung DOPPLER-SEMINARE Lehrgang zum Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie
  F4\, P2 – für Feuerwerker in Österreich und Deutschland nach dem Pyro
 technikgesetz 2010 und für das Böllerschießen. Für eine Deutschland - 
 Anerkennung ist eine Zusatzausbildung notwendig - siehe Web: PYAZ Vorausse
 tzung ist der Besuch des Grundkurses (Modul 1) und der Nachweis von Helfer
 tätigkeiten bei 15 Feuerwerken oder Feuerwerksübungen bei Doppler - Semi
 nare. Die Inhalte: Die gesamte Ausbildung ist in Modulen aufgebaut und wir
 d vom Seminarleiter Dipl.-Ing. Bernd Doppler leitete. Er ist seit 30 Jahre
 n Ausbildungsleiter für Pyrotechnikkurse und kann auf große Erfahrung in
  Praxis und Theorie zurückgreifen. Mit Ihm werden\, da er den gesamten Ku
 rs begleitet\, Theorie und Praxis zu einem einmaligen Erlebnis. Im Kurs un
 terrichtet auch Mag. Robert Gartner\, ein profunder Kenner der Gesetzesmat
 erie des Innenministeriums\, sowie DI Langer Rene (Steyr Fire) und Nikolau
 s Langer\, die höchste Erfahung und Kompetenz nachweisen können. Nach Ab
 schluss dieses hochwertigen Fachkundekurses für Großfeuerwerke F4 könne
 n Sie bei ihrer Behörde um den staatlichen Pyrotechnik-Ausweis ansuchen. 
 Mit dieser hochwertigen Ausbildung können sie in der höchsten Feuerwerke
 rliga arbeiten –sich sowohl selbständig machen\, als auch nebenberuflic
 h Feuerwerken. Voraussetzungen Für die Kursteilnahme ist vom Gesetzgeber 
 ein Mindestalter von 18 Jahren und Verlässlichkeit gemäß § 16 Abs. 7 P
 yrotechnikgesetz vorgeschrieben. Diese wird von der zuständigen Behörde 
 (Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion) auf Antrag bescheinig
 t. Diese Verlässlichkeitsbescheinigung ist kein Strafregisterauszug\, sie
  beinhaltet weit über ihren hinausgehenden Umfang zusätzliche behördlic
 he Überprüfungen. Für die Bearbeitung eines Antrages benötigt die [...
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