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DESCRIPTION:<a href="https://www.feuerwerkerschule.at/event/1-pyrotechnikku
 rs-kat-f3-p2-modul-1-basiskurs-1">1. Pyrotechnikkurs Kat. F3\,P2 - Modul 1
  - Basiskurs</a>\nDieser Kurs berechtigt Sie zum Zünden von Feuerwerkskö
 rpern bis zu einem bestimmten Satzgewicht für Mittelfeuerwerke der Katego
 rie F3\, sowie das Böllerschießen. Dabei handelt es sich um eine theoret
 ische und minimale praktische Ausbildung\, die als Grundkurs für den F4 K
 urs zu verstehen ist. Voraussetzungen: Für die Kursteilnahme ist vom Gese
 tzgeber ein Mindestalter von 18 Jahren und Verlässlichkeit gemäß § 16 
 Abs. 7 Pyrotechnikgesetz vorgeschrieben. Diese wird von der zuständigen B
 ehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion) auf Antrag be
 scheinigt. Diese Verlässlichkeitsbescheinigung ist kein Strafregisterausz
 ug. Für die Bearbeitung eines Antrages benötigt die Behörde in der Rege
 l ca. 3-4 Wochen. Die Bescheinigung gilt nur 6 Monate ab Ausstellungsdatum
  - dann aber für die gesamte Ausbildung. Vor Kursbeginn ist unbedingt ein
 e gültige Bescheinigung vorzulegen. Kursdauer: 3 Tage Kosten: € 575\,- 
 zzgl. 20% USt. Stornobedingungen: bis 10 Tage vor Kursbeginn kostenlos. Da
 nach werden die Kurskosten vollständig verrechnet.
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SUMMARY:1. Pyrotechnikkurs Kat. F3\,P2 - Modul 1 - Basiskurs
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 t/1-pyrotechnikkurs-kat-f3-p2-modul-1-basiskurs-1">1. Pyrotechnikkurs Kat.
  F3\,P2 - Modul 1 - Basiskurs</a>\nDieser Kurs berechtigt Sie zum Zünden 
 von Feuerwerkskörpern bis zu einem bestimmten Satzgewicht für Mittelfeue
 rwerke der Kategorie F3\, sowie das Böllerschießen. Dabei handelt es sic
 h um eine theoretische und minimale praktische Ausbildung\, die als Grundk
 urs für den F4 Kurs zu verstehen ist. Voraussetzungen: Für die Kursteiln
 ahme ist vom Gesetzgeber ein Mindestalter von 18 Jahren und Verlässlichke
 it gemäß § 16 Abs. 7 Pyrotechnikgesetz vorgeschrieben. Diese wird von d
 er zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirekti
 on) auf Antrag bescheinigt. Diese Verlässlichkeitsbescheinigung ist kein 
 Strafregisterauszug. Für die Bearbeitung eines Antrages benötigt die Beh
 örde in der Regel ca. 3-4 Wochen. Die Bescheinigung gilt nur 6 Monate ab 
 Ausstellungsdatum - dann aber für die gesamte Ausbildung. Vor Kursbeginn 
 ist unbedingt eine gültige Bescheinigung vorzulegen. Kursdauer: 3 Tage Ko
 sten: € 575\,- zzgl. 20% USt. Stornobedingungen: bis 10 Tage vor Kursbeg
 inn kostenlos. Danach werden die Kurskosten vollständig verrechnet.
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